„Beispiel für gelungene Inklusion“
Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises, Britta Bretthauer, freut sich Landrat Jan Weckler, dass der Kreis auch 2024 die Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung weit übertroffen hat.
Wetteraukreis übertrifft erneut gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für das vergangene Jahr kann der Wetteraukreis erneut mitteilen, dass er diese Quote erheblich übertroffen hat.
„Nach den gesetzlichen Vorgaben hätte der Kreis für das Jahr 2024 insgesamt 76 Arbeitsplätze mit Menschen besetzen müssen, die eine Schwerbehinderung haben. Tatsächlich arbeiteten im vergangenen Jahr aber 126 Personen beim Kreis, auf die dies zutrifft. Mit einem Gesamtanteil von 8,26 Prozent aller Beschäftigten übertreffen wir die gesetzliche Vorgabe damit erheblich“, freut sich Landrat Jan Weckler über dieses Beispiel für gelungene Inklusion. Mit dieser Beschäftigungsquote befinde man sich nicht mehr weit entfernt vom prozentualen Anteil Schwerbehinderter an der Gesamtbevölkerung. Den hatte das Statistische Bundesamt zum Jahresende 2023 mit 9,3 Prozent der Bevölkerung ermittelt. „Wir decken also die Lebenswirklichkeit in unseren Beschäftigtenzahlen in diesem Bereich gut ab“, stellt der Landrat fest.
Jedes Jahr müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Angestellten bis zum Ende des ersten Quartals eine Schwerbehindertenstatistik erstellen, die die erforderlichen Beschäftigungsdaten enthält. Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass es die erforderliche Zahl an Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt, dann muss es eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Die so eingenommenen Gelder werden zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet.
„Der Wetteraukreis als Arbeitgeber freut sich, dass er bereits zum wiederholten Mal die gesetzlich vorgegebene Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur erfüllt, sondern ein gutes Stück übertroffen hat“, betont Jan Weckler. Er hofft, dass weitere Firmen und Betriebe im Kreis – wenn sie es nicht schon tun – dem Beispiel folgen und ihre Unternehmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap öffnen. Auf diese Weise käme man dem Ziel ein gutes Stück näher, gesellschaftliche Teilhabe weiter in der Gesellschaft zu verankern. Je mehr dies im Arbeitsalltag Normalität werde, desto weiter strahle diese Normalität auch in andere Bereiche des täglichen Lebens aus, ist sich der Landrat sicher.
Und auch die Schwerbehindertenvertreterin des Wetteraukreises, Britta Bretthauer, appelliert an Menschen mit Behinderung und Unternehmen, offen aufeinander zuzugehen: „In vielen Fällen wirkt eine Behinderung auch heute noch wie eine Barriere. Aber es lohnt sich, dies zu überwinden. Denn abgesehen von ihrer spezifischen Beeinträchtigung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Handicap genauso motiviert und engagiert bei dem, was sie tun, wie es auch Menschen ohne Behinderung sind. Die Verwaltung des Wetteraukreises ist ein gutes Beispiel dafür.“
Definition von Schwerbehinderung
Als schwerbehindert gelten Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten in einem Bereich zwischen 20 und 100 angegeben. Beim Verständnis von Behinderung orientiert sich das Sozialgesetzbuch IX an der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention. Danach liegt eine Behinderung vor, wenn Menschen körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die ihre gesellschaftliche Teilhabe einschränken.